Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS) ist als Betreiberin bemüht, die Website des Deutschen Fahrradpreises im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.der-deutsche-fahrradpreis.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der unten aufgeführten Unvereinbarkeiten teilweise mit den Anforderungen der BITV NRW vereinbar.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

  • Videos: Das Video auf der Startseite und die Videos der Preisträger:innen haben derzeit keine Untertitel und keine Audiodeskription.
  • Bilder: Einige Fotos, insbesondere in den Bildergalerien unter „Rückblick & Impressionen“, haben noch keine aussagekräftigen Alternativtexte.
  • PDF-Dokumente: Projektbeschreibungen, Pressemitteilungen und weitere Dokumente zum Herunterladen sind nicht oder nicht vollständig barrierefrei.
  • Leichte Sprache und Gebärdensprache: Informationen zu den wesentlichen Inhalten dieser Website in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache stehen derzeit nicht zur Verfügung.

Wir arbeiten daran, diese Barrieren zu beseitigen.

Wann wurde die Erklärung erstellt?

Diese Erklärung wurde am 21. Oktober 2026 erstellt. Sie beruht auf einer Selbstbewertung.

Barriere melden: Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen, oder haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit? Dann wenden Sie sich bitte an:

AGFS NRW e.V.
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
Tel. 02151 86 42 83
E-Mail: info@der-deutsche-fahrradpreis.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und in den §§ 10d und 10e BGG NRW verankert. Sie versucht, gemeinsam mit der öffentlichen Stelle eine außergerichtliche Lösung zu finden. Das Verfahren ist kostenlos, ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich. Den Antrag stellen Sie mit dem Antragsformular der Ombudsstelle per E-Mail.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Tel. 0211 855-3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik